Stand August 2026 Sachliche Information · keine Produktwerbung

Altersvorsorge 2027: Frühstart-Rente und neue Förderung — was jetzt wirklich kommt

Zum 1. Januar 2027 ändert sich bei der privaten Altersvorsorge mehr als in den letzten zwanzig Jahren. Hier finden Sie die Fakten, verständlich sortiert — ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsdruck.

Angaben vorbehaltlich — Stand August 2026 Die Frühstart-Rente ist bisher ein Regierungsentwurf (Kabinettsbeschluss vom 12.08.2026); das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, Details können sich ändern. Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ist beschlossen, die konkreten Produkte kommen ab 2027 auf den Markt. Diese Seite ist eine sachliche Information — keine Produktwerbung und keine Beratung. Ich aktualisiere sie, sobald es Neues gibt.
Zwei Änderungen ab 1. Januar 2027
Regierungsentwurf
10 € pro Monat vom Staat, für jedes Kind von 6 bis 18

Die Frühstart-Rente: ein Vorsorgedepot auf den Namen des Kindes — unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Beschlossen
50 ct Zulage je selbst eingezahltem Euro — erstmals auch für Selbständige

Der Riester-Nachfolger: das neue Altersvorsorgedepot mit Garantie-Wahl und gedeckelten Kosten.

Neuerung 1

Die Frühstart-Rente — 10 Euro pro Monat vom Staat für Ihr Kind

Wer
Alle Kinder mit Wohnsitz in Deutschland, vom 6. bis zum 18. Geburtstag — unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Was
10 Euro pro Monat in ein Vorsorgedepot auf den Namen des Kindes. Über zwölf Jahre sind das 1.440 Euro Staatsgeld — plus die Erträge aus der Anlage.
Wie
Eltern eröffnen ein zertifiziertes Standarddepot bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl. Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt: maximal 1 % effektive Kosten, keine Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit.
Zuzahlen
Eltern, Großeltern oder andere können bis zu 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich einzahlen.
Steuern
Die Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei. Ausgezahlt wird grundsätzlich ab dem 65. Lebensjahr; dann wird nachgelagert besteuert.
Ohne Depot
Wer kein Depot eröffnet, für dessen Kind verwaltet die Bundesbank das Geld übergangsweise kollektiv.

So läuft es zeitlich

  • 1. Januar 2027 Start mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Der Jahrgang 2020 erhält die Beiträge rückwirkend ab Januar 2026.
  • Ab 2028 Jedes Jahr kommt der nächste Jahrgang dazu.
  • Mit 18 Das Depot geht nahtlos in die neue geförderte private Altersvorsorge über — das Kind spart selbst weiter und erhält eigene Zulagen.
  • Ab 65 Auszahlung, dann nachgelagert besteuert.
≈ 53.000 €

Ein Rechenbeispiel des Bundesfinanzministeriums: Aus rund 2.200 Euro Depotwert zum 18. Geburtstag können bei langfristiger Anlage bis 65 etwa 53.000 Euro werden — ohne dass die Familie einen Cent selbst eingezahlt hat.

Quelle: Bundesfinanzministerium. Modellrechnung, keine Zusage.

Vorbehalt: Diese Angaben beruhen auf dem Regierungsentwurf vom 12. August 2026. Das Gesetz soll bis Ende 2026 verabschiedet werden — einzelne Punkte können sich im Verfahren noch ändern.

Neuerung 2

Der Riester-Nachfolger — erstmals auch für Selbständige

Diese Reform ist bereits beschlossen  (Bundesrat, 8. Mai 2026) und gilt ab Januar 2027.

  • Neues Produkt: das Altersvorsorgedepot. Sie können künftig wählen — renditeorientiert ganz ohne Beitragsgarantie oder mit 80 % bzw. 100 % Garantie, je nach Sicherheitsbedürfnis. Ein Standardprodukt mit maximal 1 % Effektivkosten ist vorgeschrieben.
  • Neue Förderung: Der Staat legt zu jedem selbst eingezahlten Euro 50 Cent Grundzulage dazu (bis 360 Euro im Jahr), darüber hinaus weitere Zulagen — für Kinder sogar bis zu 1 Euro je eingezahltem Euro. Je nach Familiensituation sind mehrere hundert Euro Förderung pro Jahr möglich.
  • Auszahlung flexibler: Neben der lebenslangen Rente sind künftig auch befristete Auszahlpläne möglich (20 Jahre ab 65).
  • Ihr Riester-Vertrag: Bestehende Verträge laufen unverändert weiter. Ein Wechsel in die neue Welt ist möglich — bereits erhaltene Förderungen müssen dabei nicht zurückgezahlt werden. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Für viele die größte Nachricht

Selbständige und Freiberufler bekommen ab 2027 Zugang zur staatlichen Förderung

Wer bisher als IT-Berater, Handwerker oder Freiberufler außen vor war, kann die geförderte private Vorsorge erstmals nutzen.

Was heißt das für Sie?

Eltern und Großeltern

Nichts überstürzen: Vor dem 1. Januar 2027 kann kein Frühstart-Depot eröffnet werden, und bestehende Kinderkonten lassen sich nicht umwidmen. Sinnvoll ist, sich rechtzeitig zu informieren — die Anbieter- und Depotwahl liegt bei Ihnen, und die ersten Jahrgänge starten sofort.

Angestellte mit Riester-Vertrag

Nicht kündigen, nichts unterschreiben — erst prüfen, wenn die neuen Produkte da sind. Ihr Bestand ist geschützt.

Selbständige

2027 öffnet sich zum ersten Mal die Tür zur staatlich geförderten privaten Vorsorge. Gerade wer keine Versorgungswerk-Pflicht hat, sollte 2026 nutzen, um die eigene Vorsorgesituation zu sortieren.

Häufige Fragen

Kommt die Frühstart-Rente sicher?
Der Kabinettsbeschluss ist da, das Gesetz soll bis Ende 2026 durch Bundestag und Bundesrat. Sicher ist sie erst mit Verkündung — deshalb kennzeichne ich alle Angaben als vorläufig.
Muss mein Kind auf eine deutsche Schule gehen?
Nein. Entscheidend ist nach dem Entwurf allein der Erstwohnsitz in Deutschland.
Kann ich das Geld vor 65 herausnehmen?
Das Staatsgeld und die Erträge sind für das Rentenalter gebunden. Eigene Zuzahlungen können nach dem Entwurf vorher entnommen werden — die zugehörigen Erträge werden dann steuerpflichtig.
Was passiert, wenn ich als Elternteil nichts tue?
Dann verwaltet die Bundesbank die staatlichen Beiträge übergangsweise kollektiv. Ihr Kind verliert nichts, hat aber zunächst keine eigene Anbieter- und Anlagewahl; eine Übertragung auf ein eigenes Depot ist bis zum Alter von 35 möglich.
Lohnt sich mein Riester-Vertrag noch?
Pauschal lässt sich das nicht sagen — es hängt von Vertrag, Förderung und Ihrer Situation ab. Die faire Antwort gibt es erst im Abgleich mit den neuen Produkten ab 2027.

Auf dem Laufenden bleiben

Ich verfolge das Gesetzgebungsverfahren und aktualisiere diese Seite, sobald Details feststehen. Wenn Sie informiert werden möchten, sobald es konkret wird — oder vorab klären wollen, wo Sie heute stehen:

Altersvorsorge 2027 in Augsburg – was das für Sie hier vor Ort bedeutet

Die Frühstart-Rente und der Riester-Nachfolger gelten bundesweit – entschieden wird aber am Küchentisch. Ich bin seit 2007 Versicherungsvertreter in Augsburg und begleite hier Familien, Angestellte und Selbständige durch genau solche Umstellungen. Wenn Sie wissen wollen, was die Reform für Ihre Situation heißt, reden wir darüber – telefonisch, per WhatsApp oder persönlich in Augsburg.

Wofür Sie mich ansprechen können

  • Sortieren, was Sie heute schon an Altersvorsorge haben – bevor 2027 etwas Neues dazukommt
  • Einordnen, ob Ihr bestehender Riester-Vertrag weiterlaufen oder wechseln sollte
  • Als Selbständiger klären, was die neue Förderung ab 2027 für Sie öffnet – und was bis dahin sinnvoll ist
  • Als Eltern oder Großeltern vorbereiten, was zum Start der Frühstart-Rente zu entscheiden ist
Wo ich unterwegs bin: Augsburg Stadt und Landkreis – darunter Neusäß, Stadtbergen, Gersthofen, Friedberg, Königsbrunn, Diedorf und Bobingen. Termine gehen vor Ort, telefonisch oder per Video.

Ich sage Bescheid, sobald das Gesetz durch ist

Die Frühstart-Rente ist noch ein Regierungsentwurf. Sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben und feststeht, was wirklich gilt, schreibe ich Ihnen eine kurze E-Mail – verständlich zusammengefasst, ohne Werbung drumherum. Danach nur noch dann, wenn es bei der Altersvorsorge etwas Wichtiges zu wissen gibt.

Sie erhalten zuerst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink – erst nach Ihrem Klick sind Sie eingetragen (Double-Opt-In). Abmeldung jederzeit über den Link in jeder E-Mail. Ihre Daten nutze ich ausschließlich für diese Information und gebe sie nicht weiter. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Florian Dietze · ARAG Generalagentur
Telefon 0821 478 659 35 · WhatsApp 0173 573 4715
Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO · Vermittlerregister-Nr. D-AIAV-SU4B3-48

Stand: August 2026. Diese Seite informiert allgemein über geplante und beschlossene gesetzliche Änderungen; sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und enthält keine Produktempfehlung. Grundlagen: Regierungsentwurf zur Frühstart-Rente (Kabinettsbeschluss 12.08.2026, Gesetzgebung nicht abgeschlossen) und das beschlossene Gesetz zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (gültig ab 01.01.2027). Alle Angaben ohne Gewähr.