Altersvorsorge 2027: Frühstart-Rente und neue Förderung — was jetzt wirklich kommt
Zum 1. Januar 2027 ändert sich bei der privaten Altersvorsorge mehr als in den letzten zwanzig Jahren. Hier finden Sie die Fakten, verständlich sortiert — ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsdruck.
Die Frühstart-Rente: ein Vorsorgedepot auf den Namen des Kindes — unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Der Riester-Nachfolger: das neue Altersvorsorgedepot mit Garantie-Wahl und gedeckelten Kosten.
Die Frühstart-Rente — 10 Euro pro Monat vom Staat für Ihr Kind
- Wer
- Alle Kinder mit Wohnsitz in Deutschland, vom 6. bis zum 18. Geburtstag — unabhängig vom Einkommen der Eltern.
- Was
- 10 Euro pro Monat in ein Vorsorgedepot auf den Namen des Kindes. Über zwölf Jahre sind das 1.440 Euro Staatsgeld — plus die Erträge aus der Anlage.
- Wie
- Eltern eröffnen ein zertifiziertes Standarddepot bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl. Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt: maximal 1 % effektive Kosten, keine Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit.
- Zuzahlen
- Eltern, Großeltern oder andere können bis zu 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich einzahlen.
- Steuern
- Die Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei. Ausgezahlt wird grundsätzlich ab dem 65. Lebensjahr; dann wird nachgelagert besteuert.
- Ohne Depot
- Wer kein Depot eröffnet, für dessen Kind verwaltet die Bundesbank das Geld übergangsweise kollektiv.
So läuft es zeitlich
- 1. Januar 2027 Start mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Der Jahrgang 2020 erhält die Beiträge rückwirkend ab Januar 2026.
- Ab 2028 Jedes Jahr kommt der nächste Jahrgang dazu.
- Mit 18 Das Depot geht nahtlos in die neue geförderte private Altersvorsorge über — das Kind spart selbst weiter und erhält eigene Zulagen.
- Ab 65 Auszahlung, dann nachgelagert besteuert.
Ein Rechenbeispiel des Bundesfinanzministeriums: Aus rund 2.200 Euro Depotwert zum 18. Geburtstag können bei langfristiger Anlage bis 65 etwa 53.000 Euro werden — ohne dass die Familie einen Cent selbst eingezahlt hat.
Quelle: Bundesfinanzministerium. Modellrechnung, keine Zusage.
Vorbehalt: Diese Angaben beruhen auf dem Regierungsentwurf vom 12. August 2026. Das Gesetz soll bis Ende 2026 verabschiedet werden — einzelne Punkte können sich im Verfahren noch ändern.
Der Riester-Nachfolger — erstmals auch für Selbständige
Diese Reform ist bereits beschlossen (Bundesrat, 8. Mai 2026) und gilt ab Januar 2027.
- Neues Produkt: das Altersvorsorgedepot. Sie können künftig wählen — renditeorientiert ganz ohne Beitragsgarantie oder mit 80 % bzw. 100 % Garantie, je nach Sicherheitsbedürfnis. Ein Standardprodukt mit maximal 1 % Effektivkosten ist vorgeschrieben.
- Neue Förderung: Der Staat legt zu jedem selbst eingezahlten Euro 50 Cent Grundzulage dazu (bis 360 Euro im Jahr), darüber hinaus weitere Zulagen — für Kinder sogar bis zu 1 Euro je eingezahltem Euro. Je nach Familiensituation sind mehrere hundert Euro Förderung pro Jahr möglich.
- Auszahlung flexibler: Neben der lebenslangen Rente sind künftig auch befristete Auszahlpläne möglich (20 Jahre ab 65).
- Ihr Riester-Vertrag: Bestehende Verträge laufen unverändert weiter. Ein Wechsel in die neue Welt ist möglich — bereits erhaltene Förderungen müssen dabei nicht zurückgezahlt werden. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Selbständige und Freiberufler bekommen ab 2027 Zugang zur staatlichen Förderung
Wer bisher als IT-Berater, Handwerker oder Freiberufler außen vor war, kann die geförderte private Vorsorge erstmals nutzen.
Was heißt das für Sie?
Eltern und Großeltern
Nichts überstürzen: Vor dem 1. Januar 2027 kann kein Frühstart-Depot eröffnet werden, und bestehende Kinderkonten lassen sich nicht umwidmen. Sinnvoll ist, sich rechtzeitig zu informieren — die Anbieter- und Depotwahl liegt bei Ihnen, und die ersten Jahrgänge starten sofort.
Angestellte mit Riester-Vertrag
Nicht kündigen, nichts unterschreiben — erst prüfen, wenn die neuen Produkte da sind. Ihr Bestand ist geschützt.
Selbständige
2027 öffnet sich zum ersten Mal die Tür zur staatlich geförderten privaten Vorsorge. Gerade wer keine Versorgungswerk-Pflicht hat, sollte 2026 nutzen, um die eigene Vorsorgesituation zu sortieren.
Häufige Fragen
Kommt die Frühstart-Rente sicher?
Muss mein Kind auf eine deutsche Schule gehen?
Kann ich das Geld vor 65 herausnehmen?
Was passiert, wenn ich als Elternteil nichts tue?
Lohnt sich mein Riester-Vertrag noch?
Auf dem Laufenden bleiben
Ich verfolge das Gesetzgebungsverfahren und aktualisiere diese Seite, sobald Details feststehen. Wenn Sie informiert werden möchten, sobald es konkret wird — oder vorab klären wollen, wo Sie heute stehen:
Altersvorsorge 2027 in Augsburg – was das für Sie hier vor Ort bedeutet
Die Frühstart-Rente und der Riester-Nachfolger gelten bundesweit – entschieden wird aber am Küchentisch. Ich bin seit 2007 Versicherungsvertreter in Augsburg und begleite hier Familien, Angestellte und Selbständige durch genau solche Umstellungen. Wenn Sie wissen wollen, was die Reform für Ihre Situation heißt, reden wir darüber – telefonisch, per WhatsApp oder persönlich in Augsburg.
Wofür Sie mich ansprechen können
- Sortieren, was Sie heute schon an Altersvorsorge haben – bevor 2027 etwas Neues dazukommt
- Einordnen, ob Ihr bestehender Riester-Vertrag weiterlaufen oder wechseln sollte
- Als Selbständiger klären, was die neue Förderung ab 2027 für Sie öffnet – und was bis dahin sinnvoll ist
- Als Eltern oder Großeltern vorbereiten, was zum Start der Frühstart-Rente zu entscheiden ist
Ich sage Bescheid, sobald das Gesetz durch ist
Die Frühstart-Rente ist noch ein Regierungsentwurf. Sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben und feststeht, was wirklich gilt, schreibe ich Ihnen eine kurze E-Mail – verständlich zusammengefasst, ohne Werbung drumherum. Danach nur noch dann, wenn es bei der Altersvorsorge etwas Wichtiges zu wissen gibt.
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Florian Dietze · ARAG Generalagentur
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Vermittlerregister-Nr. D-AIAV-SU4B3-48
Stand: August 2026. Diese Seite informiert allgemein über geplante und beschlossene gesetzliche Änderungen; sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und enthält keine Produktempfehlung. Grundlagen: Regierungsentwurf zur Frühstart-Rente (Kabinettsbeschluss 12.08.2026, Gesetzgebung nicht abgeschlossen) und das beschlossene Gesetz zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (gültig ab 01.01.2027). Alle Angaben ohne Gewähr.