Ärger mit Mietern? Ihr Rechtsschutz für Vermieter.
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Was kostet ein Vermieter-Rechtsschutz?
Eine Pauschale, die hier steht, würde für Ihre Situation ohnehin nicht stimmen. Ihr Beitrag hängt an Ihren Angaben: wie viele Einheiten Sie vermieten und ob es Wohnungen, Häuser oder Gewerbe sind, ob Sie eine Selbstbeteiligung wählen, welche Bausteine Sie brauchen – Miet- und Grundstücksrecht allein oder zusätzlich Steuer- und Verwaltungsrecht – und ob Sie jährlich oder monatlich zahlen.
Sagen Sie mir in zwei Minuten, was Sie vermieten. Sie bekommen Ihr persönliches Angebot innerhalb von 24 Stunden, schriftlich und unverbindlich.
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✅Bonitäts-Prüfung neuer Mieter inklusive
✅ (optional) Mietausfall- Erstattung bis zu 12 Monate
Vermieter aus ganz Deutschland vertrauen mir ihre Absicherung seit über 18 Jahren an. Warum? Weil ich weiß, dass Ihre Immobilie oft Ihre Altersvorsorge ist. Über 600 positive Bewertungen bestätigen: Ich bin keine anonyme Hotline. Ich bin Ihr fester Ansprechpartner – auch nach Vertragsabschluss.
Was ein Streit mit dem Mieter wirklich kostet
Die meisten Vermieter unterschätzen nicht das Risiko – sondern die Rechnung, die am Ende dafür kommt. Drei Situationen aus der Praxis, gerechnet mit einer Nettokaltmiete von 800 Euro.
Räumungsklage wegen Mietrückstand
Der Mieter zahlt seit drei Monaten nicht. Sie kündigen, er zieht nicht aus, Sie klagen auf Räumung. Der Streitwert richtet sich nach zwölf Nettokaltmieten – bei 800 Euro sind das 9.600 Euro.
Mietnomade – wenn gar nichts mehr kommt
Keine Zahlung, keine Reaktion, keine Post. Bis die Wohnung geräumt ist, vergehen erfahrungsgemäß sechs Monate bis ein Jahr, in Ausnahmefällen länger. Die Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB steht Ihnen zu – eintreiben lässt sie sich bei einem zahlungsunfähigen Mieter selten.
Streit über die Nebenkostenabrechnung
Der Mieter widerspricht der Abrechnung und kürzt die Nachzahlung. Der Streitwert ist hier nur der strittige Betrag – oft ein paar hundert Euro, für die sich ein Verfahren rechnerisch nie lohnt.
Gerundete Beispielwerte auf Basis der gesetzlichen Gebührentabellen (GKG/RVG, Stand Juni 2025) für eine erste Instanz. Im Einzelfall können die Kosten deutlich abweichen – etwa bei mehreren Instanzen, Säumnisverfahren oder Sachverständigengutachten.
Was kostet Vermieterrechtsschutz? Wovon Ihr Beitrag abhängt
Eine feste Zahl kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht nennen, denn der Beitrag wird für jeden Vermieter individuell berechnet. Entscheidend sind vor allem vier Dinge:
Eine Eigentumswohnung wird anders eingestuft als ein Mehrfamilienhaus mit sechs Parteien.
Über alle Objekte zusammen – sie ist der Maßstab dafür, welches Streitrisiko abgesichert wird.
Wer im Leistungsfall einen Teil selbst trägt, zahlt einen niedrigeren Beitrag.
Zum Beispiel die Absicherung von Mietausfall – sie erweitert den Schutz und erhöht den Beitrag entsprechend.
Gut zu wissen: Der Beitrag für den Vermieterrechtsschutz zählt in der Regel zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung und lässt sich steuerlich absetzen – die Details klärt Ihr Steuerberater.
Wenn Sie mir diese Angaben nennen, rechne ich Ihren Beitrag aus, und Sie haben innerhalb von 24 Stunden ein konkretes Angebot – unverbindlich und kostenlos.
Beitrag in 24 h berechnen lassenKlartext zur Wartezeit
Ein Vermieter-Rechtsschutz wirkt nicht rückwirkend. Für Streitigkeiten rund um das Mietverhältnis gilt in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten: Was in dieser Zeit entsteht – oder schon vorher angelegt war – ist nicht versichert.
Das ist keine Schikane, sondern der Grund, warum der Schutz für alle bezahlbar bleibt. Für Sie heißt das nur eines: Der richtige Zeitpunkt ist der, an dem alles ruhig ist. Nicht der, an dem die zweite Mahnung rausgeht.
Häufige Fragen von Vermietern
Warum gibt es überhaupt eine Wartezeit von drei Monaten?
Weil sonst jeder erst dann abschließen würde, wenn der Streit bereits läuft. Der Schutz für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis beginnt deshalb in der Regel drei Monate nach Vertragsbeginn. Reine Schadenersatzfälle sind davon meist ausgenommen und ab dem ersten Tag gedeckt. Was in Ihrem Tarif genau gilt, sage ich Ihnen vor dem Abschluss – nicht danach.
Ich vermiete mehrere Wohnungen – brauche ich für jede einen eigenen Vertrag?
Versichert wird immer das einzelne Mietobjekt, aber mehrere Einheiten lassen sich in einem Vertrag zusammenfassen und werden dort einzeln aufgeführt. Sagen Sie mir, wie viele Einheiten Sie vermieten, dann rechne ich beide Varianten durch und Sie sehen, was sinnvoller ist.
Ich vermiete eine Eigentumswohnung – ist Streit mit der Eigentümergemeinschaft mitversichert?
Nicht automatisch. Auseinandersetzungen mit der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung sind ein eigener Bereich und gehören nicht zum klassischen Vermieter-Rechtsschutz. Ob und wie sich das abdecken lässt, hängt vom Tarif ab. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung sehen wir uns diesen Punkt vor dem Abschluss gemeinsam an.
Was bringt die Mietausfall-Option – und für wen lohnt sie sich?
Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten des Streits, nicht die ausgefallene Miete. Dafür gibt es eine eigene Deckung, die die Miete für einen begrenzten Zeitraum ersetzt, wenn der Mieter nicht zahlt. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn die Mieteinnahmen fest eingeplant sind – etwa weil sie die Finanzierung des Objekts tragen.
Ich vermiete gewerblich, an ein Ladenlokal oder eine Praxis – geht das auch?
Ja, aber nicht über denselben Baustein. Gewerblich vermietete Einheiten laufen getrennt von der privaten Vermietung. Wer beides hat, braucht auch beides. Das ist in einem kurzen Telefonat geklärt.
Ihre Situation passt in keine dieser Schubladen? Dann rufen Sie mich an: 0821 478 659 35. Fünf Minuten reichen meist, um zu klären, was Sie brauchen – und was nicht.

Das sagen Kunden über mich
"Herr Dietze hat sich in meine sehr schwierige Situation "hineingekniet" und das bestmögliche für mich erreicht. Einen besseren Berater hätte ich nicht finden können. Vielen herzlichen Dank!"
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