Rechtssicherheit für Geschäftsführer & Vorstände.
Führungskräfte genießen keinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Sichern Sie Ihren Anstellungsvertrag und Ihre finanziellen Ansprüche ab – auf Augenhöhe mit dem Unternehmen.
Warum klassischer Arbeitsrechtsschutz hier nicht greift.
GmbH-Geschäftsführer und Vorstände gelten juristisch nicht als Arbeitnehmer, sondern als Organe der Gesellschaft. Normale Rechtsschutz-Policen schließen Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag daher oft aus.
Im Konfliktfall werden Streitigkeiten nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Die Folge: Hohe Streitwerte, die sich oft am Jahresgehalt orientieren, führen zu enormen Prozesskostenrisiken, die privat getragen werden müssen.
Der Spezial-Tarif für Entscheider.
✅ Streit ums Gehalt & Boni Durchsetzung von Ansprüchen auf Tantiemen, Gewinnbeteiligungen oder die betriebliche Altersvorsorge.
✅ Kündigung & Abberufung Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten um die Beendigung des Dienstverhältnisses – oft durch alle Instanzen.
✅ Aufhebungsvereinbarungen Kostenschutz für anwaltliche Beratung, wenn eine Trennung im gegenseitigen Einvernehmen angestrebt wird oder das Unternehmen dazu drängt.
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Hohe Deckungssummen Absicherung auch bei hohen Streitwerten, inklusive Übernahme der Kosten der Gegenseite im Unterliegensfall.
Schutz vor strafrechtlichen Vorwürfen.
Schon der Verdacht einer Pflichtverletzung (z.B. Steuervergehen, Insolvenzverschleppung oder Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze) kann Ermittlungen auslösen.
Der Tarif bietet hier eine spezialisierte Strafverteidigung – auch beim Vorwurf von Vorsatz (solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt). Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, um Reputation und Privatvermögen zu schützen.
Vertrauen ist gut,
der richtige Partner ist besser.
Geschäftsführer und Vorstände aus ganz Deutschland vertrauen mir ihre Absicherung seit über 18 Jahren an. Warum? Weil ich weiß, dass für Führungskräfte oft Privatvermögen und Reputation auf dem Spiel stehen — und ein fester Ansprechpartner im Ernstfall Gold wert ist. Über 600 positive Bewertungen bestätigen: Ich bin keine anonyme Hotline. Ich bin Ihr fester Ansprechpartner – auch nach Vertragsabschluss."
Warum es beim Geschäftsführer persönlich wird
Die Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen. Der Geschäftsführer haftet mit seinem. Drei Punkte, die viele erst erfahren, wenn es zu spät ist.
Haftung ohne Obergrenze
Nach § 43 GmbHG haftet der Geschäftsführer der Gesellschaft für Pflichtverletzungen mit seinem Privatvermögen. Für Vorstände gilt § 93 AktG entsprechend. Eine Deckelung auf das Gehalt oder die Firmengröße gibt es nicht.
Die Beweislast liegt bei Ihnen
Wird ein Schaden behauptet, müssen Sie darlegen, dass Sie sorgfältig entschieden haben – nicht die Gesellschaft muss Ihnen ein Verschulden nachweisen. Nachfolger und Insolvenzverwalter prüfen Ihre Entscheidungen Jahre später mit dem Wissen von heute.
Zahlungen in der Krise
Wer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit noch Rechnungen begleicht, muss diese Beträge nach § 15b InsO persönlich erstatten. Nicht abgeführte Lohnsteuer und Sozialabgaben treffen den Geschäftsführer ebenfalls direkt (§ 69 AO, § 266a StGB).
Allgemeine Darstellung der Rechtslage, kein Ersatz für eine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Welche Vorschriften in Ihrer Konstellation greifen, hängt von Rechtsform, Ressortverteilung und Vertrag ab.
Rechtsschutz oder D&O – das wird oft verwechselt
Die D&O-Versicherung ersetzt den Schaden, den die Gesellschaft oder ein Dritter gegen Sie geltend macht. Der Manager-Rechtsschutz trägt die Kosten der Auseinandersetzung: Anwalt, Gericht, Gutachter, Strafverteidiger – auch dann, wenn sich am Ende herausstellt, dass gar kein Schaden vorlag.
Beides greift an unterschiedlichen Stellen. Und beides wirkt nicht rückwirkend: Für die meisten Bereiche gilt eine Wartezeit von in der Regel drei Monaten. Der richtige Zeitpunkt ist deshalb der, an dem noch niemand Fragen stellt.
Häufige Fragen von Führungskräften
Ich bin über die Firma versichert – reicht das nicht?
Nicht in der Konstellation, die am häufigsten teuer wird. Eine Firmen-Rechtsschutzversicherung schützt das Unternehmen. Wenn die Gesellschaft Ansprüche gegen Sie erhebt, steht sie Ihnen gegenüber – nicht an Ihrer Seite. Genau dafür brauchen Sie eine eigene Deckung auf Ihren Namen.
Ich bin Prokurist beziehungsweise leitender Angestellter – betrifft mich das auch?
Entscheidend ist nicht der Titel, sondern die Leitungsverantwortung. Wer Budgets verantwortet, Verträge zeichnet oder für andere entscheidet, gerät im Ernstfall in den Fokus. Ob und wie Ihre Position erfasst ist, klären wir vor dem Abschluss – nicht danach.
Gilt der Schutz auch, wenn ich das Unternehmen längst verlassen habe?
Die Haftung wirkt nach – Ansprüche gegen Geschäftsführer verjähren erst nach fünf Jahren. Wie lange der Versicherungsschutz für Vorwürfe aus Ihrer aktiven Zeit weiterläuft, ist eine Frage des Tarifs und gehört ausdrücklich ins Beratungsgespräch. Fragen Sie mich danach.
Was passiert bei einem strafrechtlichen Vorwurf?
Der Straf-Rechtsschutz greift bei Vorwürfen fahrlässiger Pflichtverletzung und trägt die Verteidigung. Bei einem Vorsatzvorwurf wird zunächst geleistet – kommt es zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Vorsatztat, fordert der Versicherer die Kosten zurück. So ist es bei allen Anbietern geregelt, und man sollte es vorher wissen.
Was passiert, wenn der Versicherer meinen Fall ablehnt?
Sie erhalten eine begründete Ablehnung und können sie – je nach Tarif per Stichentscheid oder Schiedsgutachten – durch einen unabhängigen Anwalt auf Kosten des Versicherers überprüfen lassen. Sie sind der Einschätzung also nicht ausgeliefert.
Sie wollen wissen, wo Sie persönlich stehen? Rufen Sie mich an: 0821 478 659 35. Wir gehen Ihre Position und Ihre Rechtsform in einem Telefonat durch.
Das sagen Kunden über mich
"Herr Dietze hat sich in meine sehr schwierige Situation "hineingekniet" und das bestmögliche für mich erreicht. Einen besseren Berater hätte ich nicht finden können. Vielen herzlichen Dank!"
Elfriede E.
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