Privat-Rechtsschutz: Ihr Sicherheitsnetz für den Alltag

 


Ob Ärger im Straßenverkehr, Kündigung im Job oder Streit mit dem Nachbarn: Wir übernehmen das Kostenrisiko, damit Sie zu Ihrem Recht kommen – ohne Wenn und Aber.



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Exklusiv im Premium-Tarif: Schutz, wo andere aussteigen.


Standard-Policen decken oft nur die Basics ab. Premiumtarif bietet deutlich mehr Sicherheit und schützt Sie auch dort, wo es finanziell oft wehtut:


So sind beispielsweise Erbrechtsstreitigkeiten (bis 10.000 €) und sogar der Bauherrenrechtsschutz(bis 10.000 €) mit abgedeckt.

Sie wünschen Absicherung bei einer Scheidung? Den Ehe- und Unterhaltsrechtsschutz können Sie optional direkt hinzufügen.

 Bestimmen Sie selbst, wie umfassend Ihre private Rechtsschutzversicherung sein soll, indem Sie aus unseren Bausteinen für die relevanten Lebensbereiche wählen.

Was ein Rechtsstreit im Alltag kostet

Die meisten Menschen führen nie einen Prozess. Wer einen führen muss, unterschätzt fast immer, was er kostet. Drei Beispiele aus den häufigsten Bereichen.

Kündigung im Job

Sie wehren sich gegen eine Kündigung. Bei 4.000 Euro brutto liegt der Streitwert bei drei Monatsgehältern, also 12.000 Euro. Am Arbeitsgericht gilt eine Besonderheit: In der ersten Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst – auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).

Rund 2.130 € für den eigenen Anwalt, unabhängig vom Ausgang. Dazu 627 € Gerichtskosten.

Ärger mit dem Handwerker

Die Arbeit ist mangelhaft, die Rechnung liegt trotzdem auf dem Tisch. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro zahlen Sie den Gerichtskostenvorschuss vor, bevor überhaupt verhandelt wird.

512 € Gerichtskosten, rund 1.080 € eigener Anwalt. Verlieren Sie, kommt der gegnerische Anwalt dazu: rund 2.670 € Gesamtrisiko.

Nach dem Unfall kürzt die Versicherung

Die gegnerische Versicherung erkennt nur einen Teil des Schadens an. Bei 8.000 Euro strittiger Summe müssen Sie klagen, um an den Rest zu kommen.

714 € Gerichtskosten, rund 1.610 € eigener Anwalt – bei einer Niederlage rund 3.900 € insgesamt.

Gerundete Beispielwerte auf Basis der gesetzlichen Gebührentabellen (GKG/RVG, Stand Juni 2025) für eine erste Instanz. Im Einzelfall können die Kosten deutlich abweichen – etwa bei mehreren Instanzen oder Sachverständigengutachten.

Klartext: Wartezeit und Grenzen

Eine Rechtsschutzversicherung wirkt nicht rückwirkend. Für die meisten Bereiche gilt eine Wartezeit von in der Regel drei Monaten – reine Schadenersatzfälle sind davon meist ausgenommen. Der richtige Zeitpunkt ist also der, an dem gerade nichts anliegt.

Und sie ersetzt keine Haftpflicht: Bezahlt werden die Kosten Ihrer Rechtsverfolgung – Anwalt, Gericht, Gutachter, Zeugen. Nicht bezahlt werden Bußgelder, Strafen und Schadenersatz, den Sie selbst schulden.

Sie wissen nicht, welche Bausteine Sie wirklich brauchen? Rufen Sie mich an: 0821 478 659 35. Ich sage Ihnen auch, was Sie weglassen können.

Das sagen Kunden über mich

 "Herr Dietze hat sich in meine sehr schwierige Situation "hineingekniet" und das bestmögliche für mich erreicht. Einen besseren Berater hätte ich nicht finden können. Vielen herzlichen Dank!"

 Elfriede E.


                                                                                                        Hier lesen Sie aktuelle Bewertungen

So entstehen diese Bewertungen: Sie stammen von Google, ProvenExpert und finanzen.de sowie aus meinem eigenen Bewertungsformular. Den Link zum eigenen Formular versende ich ausschließlich an Menschen, die ich tatsächlich beraten oder betreut habe. Die Portale prüfen die Echtheit nach ihren jeweils eigenen Verfahren; auf die dort angezeigten Bewertungen habe ich keinen Einfluss. Einzelne Zitate auf dieser Website sind Beispiele — die vollständige, ungefilterte Liste sehen Sie direkt bei ProvenExpert und Google.

Hier werden Ihnen die häufigsten Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung beantwortet:

  • Wie lässt sich bei der Rechtsschutzversicherung Geld sparen?

    Um die Kosten für Ihren persönlichen Rechtsschutz zu reduzieren, ist es ratsam, vor Vertragsabschluss genau zu überlegen, welche Risiken abgesichert werden sollen. Dabei sollten alle Alltagsrisiken berücksichtigt werden, um im Schadensfall vor finanziellen Belastungen geschützt zu sein. Es ist wichtig, nicht zu viele Einzelversicherungen abzuschließen.

  • Kann ich die Höhe der Selbstbeteiligung meiner Rechtsschutzversicherung selbst bestimmen?

    Mit einer Rechtsschutzversicherung haben Sie die Möglichkeit, in den Tarifen Komfort und Premium selbst zu bestimmen, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung im Schadensfall sein soll - oder diese ganz zu vermeiden. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Flex-Optionen für die Wahl der Selbstbeteiligungskosten an. Mit diesen Optionen reduziert sich die Selbstbeteiligung je nach Tarif auf 0 Euro (bei Flex 0/150) oder auf 150 Euro (bei Flex 150/300), wenn Sie einen Rechtsanwalt wählen, der von uns vermittelt wird. Es gilt: Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung ist, desto günstiger wird Ihre Prämie sein.

  • Was leistet die Rechtsschutzversicherung nicht?

    Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht sämtliche Kosten bei Rechtsstreitigkeiten abdecken. Fälle, die sich vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn ereignet haben oder bereits in Gang waren, sind normalerweise nicht im Leistungsumfang enthalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. die rückwirkend geltenden Rechtsschutzversicherungen Mietrechtsschutz Sofort und Verkehrsrechtsschutz Sofort.


    Weitere Fälle, in denen eine Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt, sind unter anderem:

    - Vorsätzlich begangene Rechtsverstöße durch den Versicherten oder Mitversicherten

    - Bestimmte Verfahrensarten, z.B. Fälle vor dem Verfassungsgericht oder einem internationalen Gerichtshof

    - Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit spekulativen Kapitalanlagen

    - Abwehr von Schadensersatzansprüchen (diese sind normalerweise durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt)

    - Geldbußen und Geldstrafen

    - Meinungsverschiedenheiten beim Hausbau, Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks (sofern kein Bauherren-Rechtsschutz vorhanden ist)

    - Bei den meisten Versicherungen besteht kein Rechtsschutz bei Scheidungen oder Auseinandersetzungen im Erbrecht. Bei uns können diese Fälle jedoch auf Wunsch mitversichert werden: mit einem Erb-Rechtsschutz bis zu 10.000 Euro und dem Ehe-Rechtsschutz für Scheidungs- und Sorgerechtsstreitigkeiten.

  • Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Preisgestaltung Ihrer Rechtsschutzversicherung richtet sich neben persönlichen Kriterien wie Wohnort, Beruf und Familienstand vor allem nach dem gewünschten Umfang des Versicherungsschutzes.

    Dank unserer maßgeschneiderten Versicherungspolicen, die speziell auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, ist es schwierig, einen festen Beitrag für Ihre Rechtsschutzversicherung anzugeben. Sie können jedoch sicher sein, dass es keinerlei versteckte Gebühren oder intransparente Kosten gibt.

    Um eine Vorstellung von den zu erwartenden Kosten Ihrer Rechtsschutzversicherung zu bekommen, nutzen Sie einfach unseren Online-Rechner. Hier können Sie in Echtzeit eine maßgeschneiderte Versicherung zusammenstellen, die zu Ihnen und Ihrem Budget passt.

  • Ist die Rechtsschutzversicherung im Ausland gültig?

    Ja, mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch im gesamten europäischen Ausland versichert. Und das in allen Tarifen mit einer unbegrenzten Versicherungssumme. Sie können sich also darauf verlassen, vollen Versicherungsschutz zu genießen, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa (einschließlich Anliegerstaaten des Mittelmeers, die Kanarischen Inseln und Madeira) zuständig ist und Sie dort Ihre rechtlichen Interessen verfolgen müssen.

    Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt haben Sie in den Tarifen Komfort und Premium sogar weltweiten Versicherungsschutz (Komforttarif bis zu 1 Jahr, Premium bis zu 2 Jahre).

  • Wer ist in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?


    Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Singles abschließen, sind nicht nur Sie, sondern auch Ihre Kinder (einschließlich Adoptiv- und Stiefkinder) mitversichert. Diese Regelung gilt sogar über die Volljährigkeit hinaus, solange die Kinder alleinstehend und noch nicht berufstätig sind.


    Wenn Sie sich für den Rechtsschutz für Ihre Familie entscheiden, sind neben Ihnen und Ihren Kindern auch folgende Personen mitversichert:

    - Ehe- oder Lebenspartner

    - Kinder Ihres Lebenspartners

    - Alle im gleichen Haushalt lebenden Verwandten oder Verschwägerten, die an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet sind (bei der Komfort- und Premiumvariante). Dies gilt auch, wenn diese Personen in einer Einliegerwohnung in Ihrem eigenen Einfamilienhaus wohnen.

  • Welche Wartezeiten gelten für die Rechtsschutzversicherung?

    Drei Monate Wartezeit gelten für

    Arbeits-Rechtsschutz (Komfort und Premium)

    Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

    Beratungs-Rechtsschutz bei Insolvenzverfahren von Arbeitgebern

    Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Komfort und Premium)

    Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten

    Rechtsschutz für einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben

    Rechtsschutz für Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren

    Beratungs-Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

    Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten

     

    Sechs Monate Wartezeit gelten für

    Arbeits-Rechtsschutz (Basis)

    Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Basis)

    Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Basis)

    Beitragsfreistellung

    Bauherren-Rechtsschutz

    Arbeitslosen-Schutz

    Vorsorge-Rechtsschutz

    Ein Jahr Wartezeit gilt für

    Erb-Rechtsschutz

    Rechtsschutz in Unterhaltssachen

    Drei Jahre Wartezeit gelten für

    Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten

    Rechtsschutz im Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen

  • Kann man die Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?

    Ihre Sicherheit steigern und gleichzeitig Steuern sparen – das ist möglich! Denn Sie können die Beiträge der Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen, die Sie im beruflichen Bereich abgeschlossen haben, um sich z. B. für den Fall einer Kündigung abzusichern. Auf Ihrer Einkommensteuererklärung tragen Sie einfach den Betrag ein, der innerhalb des letzten Jahres hierfür entfallen ist (dieser wird in den Versicherungsunterlagen separat aufgeführt).


    Dass lediglich der Anteil Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung, der auf den beruflichen Bereich entfällt, von der Steuer abgesetzt werden kann, geht auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1997 zurück. Vor diesem Urteil war die arbeitsrechtliche Absicherung noch pauschal auf ein Drittel angesetzt. Heute ist jedoch in jedem Fall der genaue Anteil zu berechnen.

  • Besteht freie Anwaltswahl?

    Selbstverständlich können Sie Ihren Anwalt frei wählen. Wenn Sie möchten, empfehlen wir Ihnen gerne einen Spezialisten aus unserem Netzwerk.

    Benötigen Sie Unterstützung bei der Suche und Auswahl Ihres Anwalts? Kein Problem, wir helfen Ihnen gerne dabei, einen kompetenten Juristen zu finden. Über unser Anwaltsnetzwerk vermitteln wir Ihnen unkompliziert und schnell den passenden Fachanwalt.

  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel folgende Kosten ab:

    - Anwalts- und Gerichtskosten

    - Zeugenentschädigungen

    - Mediationskosten

    - Kosten für außergerichtliche Klärung

    Darüber hinaus übernimmt die private Rechtsschutzversicherung auch die Gebühren der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden, sowie mögliche Honorare für Sachverständige. Außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts, wie persönliche Beratungen, Schreiben oder Verhandlungen mit der Gegenseite, werden im Basistarif sowie in den Komfort- und Premiumvarianten übernommen.

    Wenn Sie sich in einem rechtlichen Streit befinden, sollten Sie alle offenen Fragen notieren und sich telefonisch oder per E-Mail an einen unserer Sachbearbeiter wenden. So können Sie schnell klären, welche Kosten von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sind und welche Schritte empfohlen werden, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre Interessen durchzusetzen.

    Ob es um eine angebliche Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, einen Streit mit dem Vermieter oder eine Auseinandersetzung mit einem Reiseveranstalter geht: Manchmal ist anwaltliche Unterstützung unumgänglich. Diese kann Ihnen helfen, sich vor ungerechtfertigten Kosten zu schützen oder wichtige Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Allein die Anfangskosten können bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mehr als 100 Euro betragen. Hinzu kommen Verfahrenskosten und weitere Anwaltsgebühren. Mit dem richtigen Rechtsschutz müssen Sie sich darüber keine Sorgen machen.

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