Firmen-Rechtsschutz: Ihr Rückenwind für sichere Geschäfte.

Konzentration auf den Erfolg – der Rechtsschutz kümmert sich um den Rest. Vom Streit mit Mitarbeitern bis zur Klage gegen säumige Kunden.



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Highlight: Vertrags-Rechtsschutz (ab Gericht) Streit mit Kunden oder Lieferanten? Viele Versicherer schließen das aus. Der Tarif bietet hier optionalen Schutz, sobald der Fall vor Gericht geht (Hinweis: Verfügbarkeit ist branchenabhängig).

Arbeits- & Steuer-Rechtsschutz Übernahme von Anwaltskosten bei Kündigungsschutzklagen von Mitarbeitern oder Ärger mit dem Finanzamt (z.B. nach Betriebsprüfungen).

Internet-Schutz mit Löschdienst Schutz des guten Rufs und juristisches Vorgehen gegen unfaire Online-Bewertungen (optionaler Baustein).

Immobilien & Fuhrpark Voller Schutz für die Gewerberäume (z.B. Streit mit dem Vermieter) und alle Firmenfahrzeuge.

Spezial-Strafrechtsschutz Absicherung für die Geschäftsleitung im Strafverfahren, z.B. bei Vorwürfen nach einem Arbeitsunfall im Betrieb.

Sofort-Hilfe vom Anwalt Zugriff auf die telefonische Anwaltsberatung für eine juristische Ersteinschätzung – ohne Wartezeit.


 

Warum Florian Dietze?

 

Seit 2007 in Augsburg

 

600+ Bewertungen bei ProvenExpert

 

Fachwirt & Betriebswirt (IHK)

 

Kein Callcenter — persönlicher Ansprechpartner

 

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Als Unternehmer brauchen Sie keinen Callcenter-Vertrag — sondern einen festen Ansprechpartner.

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Vertrauen ist gut,

der richtige Partner ist besser.

Unternehmer und Freiberufler aus ganz Deutschland vertrauen mir ihre Absicherung seit über 18 Jahren  an. Warum? Weil ich weiß, wie schnell ein Rechtsstreit ein Unternehmen lahmlegen kann — und wie wichtig es ist, im Ernstfall einen festen Ansprechpartner zu haben. Über 600 positive Bewertungen bestätigen: Ich bin keine anonyme Hotline. Ich bin Ihr fester Ansprechpartner – auch nach Vertragsabschluss.

Was ein Rechtsstreit im Betrieb kostet

Nicht der Streit selbst bringt kleine Betriebe in Schwierigkeiten, sondern die Rechnung, die vorher niemand kalkuliert hat. Drei Situationen, die in der Praxis am häufigsten vorkommen.

Der Mitarbeiter klagt gegen die Kündigung

Bei 4.000 Euro Bruttogehalt liegt der Streitwert bei drei Monatsgehältern, also 12.000 Euro. Am Arbeitsgericht gilt eine Besonderheit: In der ersten Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst – auch die Seite, die gewinnt (§ 12a ArbGG).

Rund 2.130 € für den eigenen Anwalt, unabhängig vom Ausgang. Dazu 627 € Gerichtskosten, die bei einem Vergleich entfallen können.

Der Kunde zahlt die Rechnung nicht

15.000 Euro bleiben offen, der Auftraggeber bestreitet die Leistung. Sie müssen klagen – und den Gerichtskostenvorschuss vorstrecken, bevor überhaupt jemand verhandelt hat.

1.032 € Gerichtskosten, rund 2.290 € eigener Anwalt. Verlieren Sie, kommt der gegnerische Anwalt dazu: rund 5.600 € Gesamtrisiko.

Streit um die Geschäftsräume

Der Vermieter kündigt, will modernisieren oder erhöht die Miete deutlich. Der Streitwert richtet sich nach der Jahresnettomiete – bei 1.500 Euro monatlich sind das 18.000 Euro.

Rund 1.124 € Gerichtskosten und rund 2.450 € eigener Anwalt. Wer auf den Standort angewiesen ist, zahlt beim Nachgeben meist mehr.

Gerundete Beispielwerte auf Basis der gesetzlichen Gebührentabellen (GKG/RVG, Stand Juni 2025) für eine erste Instanz. Im Einzelfall können die Kosten deutlich abweichen – etwa bei mehreren Instanzen oder Sachverständigengutachten.

Klartext zur Wartezeit

Ein Firmen-Rechtsschutz wirkt nicht rückwirkend. Für die meisten Bereiche gilt eine Wartezeit von in der Regel drei Monaten: Was in dieser Zeit an Streit entsteht – oder schon vorher angelegt war – ist nicht versichert. Reine Schadenersatzfälle sind davon meist ausgenommen.

Für Sie heißt das: Der richtige Zeitpunkt ist der, an dem im Betrieb gerade nichts brennt. Nicht der, an dem die Kündigung schon geschrieben ist.

Häufige Fragen von Unternehmern

Ich bin allein – lohnt sich das für einen Ein-Personen-Betrieb überhaupt?

Die Betriebsgröße entscheidet über den Beitrag, nicht über das Risiko. Ein einziger offener Auftrag oder ein Streit mit dem Vermieter der Geschäftsräume trifft einen Ein-Personen-Betrieb härter als eine Firma mit Rechtsabteilung. Ab dem ersten Auftrag, dem ersten Mietvertrag und der ersten Rechnung besteht das Risiko.

Sind Auseinandersetzungen mit meinen Mitarbeitern mitversichert?

Ja, wenn der Arbeits-Rechtsschutz für Arbeitgeber eingeschlossen ist. Er greift bei Kündigungsschutzklagen, Streit über Zeugnisse, Abmahnungen oder Überstunden. Wichtig zu wissen: Die Abfindung selbst zahlt keine Versicherung – gedeckt sind die Verfahrenskosten, nicht das Verhandlungsergebnis.

Kann ich offene Forderungen gegen Kunden darüber eintreiben?

Wenn der Kunde die Forderung bestreitet, ist das ein Streit aus dem Vertrag – und damit der klassische Fall für den Vertrags-Rechtsschutz. Das reine Eintreiben unbestrittener Rechnungen ist dagegen Inkasso und nicht Aufgabe einer Rechtsschutzversicherung.

Ich habe bereits eine private Rechtsschutzversicherung – reicht die nicht?

Nein. Der private Schutz endet dort, wo die berufliche Tätigkeit beginnt. Genau die teuren Fälle – Arbeitsrecht als Arbeitgeber, Verträge mit Kunden und Lieferanten, Geschäftsräume – fallen aus dem Privatvertrag heraus. Beides zusammen ergibt erst eine lückenlose Absicherung.

Was passiert, wenn mein Fall keine Aussicht auf Erfolg hat?

Dann bekommen Sie eine begründete Ablehnung – und die Möglichkeit, das auf Kosten des Versicherers durch einen unabhängigen Anwalt überprüfen zu lassen (Stichentscheid oder Schiedsgutachten, je nach Tarif). Sie sind der Einschätzung also nicht ausgeliefert. Ich sage Ihnen im Fall der Fälle offen, wie ich die Sache sehe.

Sie sind sich nicht sicher, was Ihr Betrieb wirklich braucht? Rufen Sie mich an: 0821 478 659 35. Ich sage Ihnen auch, wenn Sie etwas nicht brauchen.

Das sagen Kunden über mich

 "Herr Dietze hat sich in meine sehr schwierige Situation "hineingekniet" und das bestmögliche für mich erreicht. Einen besseren Berater hätte ich nicht finden können. Vielen herzlichen Dank!"

 Elfriede E.


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