BEEP Gesetz
BEEP-Gesetz
🚴♂️ Gerade vom Kunden aufs Rad – und im Kopf läuft das Thema weiter.
Eben saß ich noch bei einem Pflegedienst am Tisch. Thema: Strafrechtsschutz für Pflegebetriebe. Und ich kann Ihnen sagen – die Nachfrage ist seit Jahresbeginn förmlich explodiert.
Der Grund? Das BEEP-Gesetz (Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege), das seit dem 01.01.2026 gilt. 💊
Klingt erstmal nach einer guten Nachricht: Pflegefachkräfte dürfen jetzt eigenständig deutlich mehr – Wundversorgung, Diabetes, Demenz, Infusionen, Hilfsmittel verordnen. Mehr Kompetenz, weniger Bürokratie. 👍
Was dabei aber kaum jemand auf dem Schirm hat: Mehr Befugnisse = mehr Verantwortung = mehr strafrechtliches Risiko. ⚠️
Was früher ein „Delegationsproblem" war, ist heute eine eigenständige pflegerische Entscheidung. Und die landet im Ernstfall direkt bei:
▸ § 229 StGB – fahrlässige Körperverletzung ▸ § 222 StGB – fahrlässige Tötung
Ein Behandlungsfehler, eine Fehleinschätzung, eine Dokumentationslücke – und plötzlich steht nicht nur die Pflegekraft, sondern auch die Leitung und der Betrieb im Fokus der Staatsanwaltschaft. 🚨
Die Realität in vielen Betrieben, mit denen ich spreche: ✅ Betriebshaftpflicht? Läuft. ❌ Strafrechtsschutz? Fehlanzeige.
Dabei geht es hier nicht nur um Anwaltskosten, sondern um die Existenz des Betriebs und die Reputation jeder einzelnen Fachkraft.
Mein Tipp: Prüfen Sie jetzt Ihren Schutz – bevor der Ernstfall eintritt. Ein Gespräch dauert 20 Minuten, ein Strafverfahren oft Jahre.
Sie leiten einen Pflegebetrieb und sind unsicher, ob Ihr Schutz noch zur neuen Rechtslage passt? Schreiben Sie mir eine PN – ich schaue mir das gerne mit Ihnen an. 📩
(Im Video: Rückfahrt vom Kundentermin ins Büro – manchmal sind die besten Gedanken eben die auf dem Sattel 🚴♂️)
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